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Hallo in die Runde,

abgesehen von der Frage der Selbstständigkeit/Scheinselbstständigkeit ist bei Pflege-Diensten auch die Einordnung in die Berufsgruppe der Heilhilfsberufe scheinbar nicht ganz einfach: [URL=http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20021024_2bvf000101.html]   [/URL]

Ich habe bisher derartige Pflegeleistungen grundsätzlich den Heilhilfsberufen zugeordnet.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 05.12.2014 um 08:16 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93715#post93715


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