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Hallo,

ich denke wir könnten da eine Grundsatzdiskussion drüber führen.

Grundsätzlich ist es ja wohl so, dass da eine Scheinselbständigkeit nahe liegt.

Jetzt gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, dass Gewerbe anzumelden oder nicht anzumelden.

Wenn ich das jetzt nicht anmelde, fährt die "Alten-Pflege-Haushaltskraft" aber wohl nicht in Ihr Heimatland zurück sondern "arbeitet" doch für die Person und wohnt auch dort.

Frage: Was ist für mich das kleinere Übel ?
Anmeldung obwohl eigentlich nicht richtig ?
Keine Anmeldung und "Schwarzarbeit" ?

Solange keine Regelung "von oben" erfolgt haben wir wohl nur die Wahl zwischen "halb richtig" und "halb falsch" !

MfG
Thomas Pieck



Gepostet am 05.12.2014 um 07:46 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93711#post93711


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