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Guten Morgen !

In diesem Fall würde ich eher von einem Angestelltenverhältnis als von einer Selbständigkeit ausgehen, da hier nur die ältere Dame gepflegt werden soll.
Eine Gewerbeanmeldung erfolgt bei uns in solchen Fällen nicht.
Ob es sich hierbei um die Anerkennung eines Freiberufes im Bereich der Heilberufe oder einer gleichgestellten Tätigkeit handelt, überlasse ich dem Finanzamt (§18 Einkommensteuergesetz)



Gepostet am 01.12.2014 um 12:03 von:
Benutzer: Eddy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93611#post93611


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