Forum-Gewerberecht

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Moin zusammen,

bei mir war heute erstmalig eine polnische Pflegekraft, die ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden möchte.

Im Internet gibt es einiges dazu, z.B. [URL=http://www.gute-wesen.de/legale-24-stunden-polnische-betreuungskraft-z
u-hause.html]hier:[/URL]

In dem mir vorliegenden Fall wohnt die Pflegekraft bei einer älteren Dame; es ist davon auszugehen, dass auch nur diese eine Person von ihr gepflegt wird. Ich hatte bis jetzt noch keinen solchen Fall, wo eine Gewerbemeldung erfolgen soll. Eine gewerbliche Tätigkeit bei nur einem Auftraggeber erscheint mir äußerst fraglich. Scheinselbständigkeit?

Heilberuf nach § 6 GewO? Voraussetzung?

Hatte bisher schon jemand solche Fälle? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

MfG - Ingo H.



Gepostet am 01.12.2014 um 11:33 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93609#post93609


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