Forum-Gewerberecht
» Niedersachsen: Ausnahmemöglichkeiten schon mit eingeplant? «
[b]Was soll das nur für ein Staatsvertrag werden? Immer wieder die Bevorzug Einzelner durch persönliche Interessen möglich.[/b]
[b]Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Stand 25.10.2006[/b]
Die Regierungsschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz vom 18. bis 20. Oktober 2006 Niedersachsen als Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonfernz beauftragt, in Verbindung mit den Ländern Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Anhörung zum Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen durchzuführen.
Nachstehend finden Sie den Entwurf des Staatsvertrages nebst Erläuterungen mit Stand vom 25.10.2006.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf richten Sie bitte schriftlich bis zum 17. November 2006 an die Niedersächsische Staatskanzlei, Planckstr. 2, 30169 Hannover.
Entwurf eines Staatsvertrages [PDF, 86 KB]
Erläuterungen [PDF, 89 KB]
Anlage zur Begründung - Position der Suchtexperten [PDF, 69 KB]
Gefunden unter: [url=http://www.stk.niedersachsen.de/master/C28438787_L20_D0_I484.html]http
://www.stk.niedersachsen.de/master/C28438787_L20_D0_I484.html[/url]
[b]Der Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrags: Konsequenzen für die private Glücksspielbranche[/b]
Dr. Wulf Hambach von Rechtsanwälte Dr. Wulf Hambach und Konrad Miller, LL.M., Hambach & Hambach Rechtsanwälte
Gefunden unter: [url=http://www.isa-casinos.de/articles/14155.html]http://www.isa-casinos.d
e/articles/14155.html[/url]
Gepostet am 07.11.2006 um 09:13 von:
Benutzer: anders
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9355#post9355
Beitrags-Print by Breuer76