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Hallo Meike

[QUOTE]Hier soll es zukünftig heißen

"Ein Geldspeicher ist die Anzeige des vom Spielgerät für den Spieler verwalteten Geldes. Er hält Geld für Einsatzleistungen bereit und nimmt erzielte Gewinne auf. .... Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler."[/QUOTE]

In der TR4.1 lautet die entsprechende Fußnote

[QUOTE]Geldspeicher sind in Geldspielgeräte eingebaute Geldwertspeicher mit Anzeigen. Geldspeicher dienen dazu, Geld für die Einsatzleistung bereit zu halten sowie erzielte Gewinne aufzunehmen. Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler. ...[/QUOTE]

Kannst Du mir einen Hinweis geben, wie sich die derzeit übliche Geldspeicherfunktion ändern muss, um der TR5.0 zu entsprechen - ich komm nicht drauf.

@pg
Anhängige Anträge nach TR4.1 werden von der PTB seit dem 4.11. nicht mehr entschieden - also sollte es keine neuen Zulassungen nach TR4.1 nach dem 4.11. mehr geben. Wies mit Nachträgen (Fehlerbehebungen) aussieht, weiss ich nicht, wird sich ggf. herausstellen.

Lothar



Gepostet am 26.11.2014 um 21:45 von:
Benutzer: LotharM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93531#post93531


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