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» Die diktierte Spielverordnung & Zahlentrixereien mit selbiger «

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.10.2014

[URL]http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802761.pdf[/URL]

12. Warum wird in der vorliegenden Verordnung keine konkrete Auszahlungsquote
für Geldgewinnspielgeräte festgelegt, sondern nur eine indirekte
Quote durch Festlegung des zu verbleibenden Kasseninhaltes ohne konkrete
Zeitraumdefinierung?

[SIZE=17][COLOR=darkred]Eine Auszahlungsquote, also ein festgelegtes Verhältnis zwischen den erzielten
Gewinnen und den Einsätzen, ist nach Ansicht der Bundesregierung weniger geeignet
für den Spielerschutz als der in der Spielverordnung vorgegebene durchschnittliche
Verlust pro Stunde, also der verbleibende Kasseninhalt. [/COLOR][/SIZE]Für die Begrenzung
von Verlusten und Gewinnen und damit den Spielerschutz sind primär
entscheidend die in der Spielverordnung vorgegebenen Grenzen des Spieleinsatzes
sowie der Gewinne und Verluste.


Bewusst gelogen oder einfach nicht besser gewusst? Der Grund ist, dass dieses ganze Suchterzeugungs, Casinosimulations- und Pausenkiller-Laufverhalten dann nicht mehr realisiert werden könnte. PUNKT. AUS. Was soll daran Spielerschutz sein?

böse böse



Gepostet am 26.11.2014 um 21:14 von:
Benutzer: BrainTopping
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93529#post93529


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