Forum-Gewerberecht

» Was bringt die TR 5.0 ? «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo zusammen,

nun erhielt ich den Entwurf der TR 5.0 zum Lesen und muss sagen,

dass dort endlich ein Schlußstrich unter die herstellerfreundlichen "Einsatzinterpretationen" der alten Versionen gezogen wurde.


Sehr gut ist dort z.B. die Definition des Geldspeichers, die überfällig war und nun endlich die alte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zehnervorlage aufgegriffen hat.

Hier soll es zukünftig heißen

"Ein Geldspeicher ist die Anzeige des vom Spielgerät für den Spieler verwalteten Geldes. Er hält Geld für Einsatzleistungen bereit und nimmt erzielte Gewinne auf. .... Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler."


VG
Meike[/quote]


hi meike ,

ab wann könnte diese verordnung in kraft treten ?

übergangsfristen sind nun besonders wichtig !!

pg.



Gepostet am 26.11.2014 um 19:35 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93525#post93525


Beitrags-Print by Breuer76