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hi jejoja

der stille Teilhaber ( eigentlich stiller Gesellschafter) ist KEIN Firmeninhaber
er leiht nur sein Geld her
deshalb ist der Ertrag beim stillen Gesellschafter auch kein Gewinn aus Gewerbebetrieb sondern lediglich Einnahmen aus Kaptialvermögen

Er hat weder einen Anspruch auf Deine Firma geschweige denn einen Anspruch auf die Folgefirma.

Es gibt auch noch die atypisch stillen Gesellschaft.
Die ist dann eine Innengesellschaft und muss beim Finanzamt extra steuerlich erfasst werden.

Innengesellschaft heisst, dass keine Gewerbeanmeldung erfolgen kann, weil nach aussen bist du nach wie vor der alleinige Inhabner der Firma.

Beim atypisch stillen Gesellschafter ist es so, dass der Mitspracherecht hat und die Einnahmen werden auch als Einnahmen aus Gewerbegetrieb behandelt.

Aber selbst der atypisch stille Gesellschafter hat keinerlei Anspruch an deinen Nachfolger.

Hier müsste eine neue atypisch stille Gesellschaft gegründet werden.


Liebe Grüße
jak
 smile  



Gepostet am 21.11.2014 um 09:18 von:
Benutzer: jak
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