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» Gestattung trotz Reisegewerbe «
[quote][i]Original von J. Simon[/i]
Hallo,
Meck-Pomm hat noch das Gaststättengesetz des Bundes in Gebrauch. Dieses sieht eine Erlaubnispflicht nach § 12 vor, so dass diese Bestimmung als Spezialgesetz den reisegewerberechtlichen Bestimmungen vorgeht und anzuwenden ist.
Fazit: Bei euch braucht ein Alkoholanbieter eine Gestattung für den Ausschank zum Verzehr an Ort und Stelle.
VG J. Simon[/quote]
Das ist sicher so in den Bundesländern mit noch geltendem GastG-Bund gängige Praxis. Mit Blick auf Art 10 Abs. 3 und 4 EG-DLR sollte diese Praxis jedoch auf den Prüfstand gestellt werden.
Freundliche Grüße
R. Land
Gepostet am 20.11.2014 um 14:46 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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