Forum-Gewerberecht
» Gestattung trotz Reisegewerbe «
Hallo,
Meck-Pomm hat noch das Gaststättengesetz des Bundes in Gebrauch. Dieses sieht eine Erlaubnispflicht nach § 12 vor, so dass diese Bestimmung als Spezialgesetz den reisegewerberechtlichen Bestimmungen vorgeht und anzuwenden ist.
Fazit: Bei euch braucht ein Alkoholanbieter eine Gestattung für den Ausschank zum Verzehr an Ort und Stelle.
VG J. Simon
Gepostet am 20.11.2014 um 13:35 von:
Benutzer: J. Simon
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