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» Vier Fragen zum § 38 GewO «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ich hätte da mal vier kleine Fragen:

1. Darf man nach einer gewissen Zeit, sagen wir mal zehn Jahre, noch einmal die Zeugnisse nach § 38 verlangen? Gibt es einen Kommentar der das bejaht?

2. Nehmen wir an, bei der Anmeldung wurde von meinen Vorgängern vergessen, die Zeugnisse nach § 38 zu verlangen. Ich geh doch dann mal fest davon aus, dass ich das, auch Jahre später, nachholen darf?

3. Und dann nehmen wir mal an, der Bürger bringt die beiden Dinger nicht bei. Gemäß dem Gesetz, muss ich die dann beantragen. Soll der Bürger dann billig davon kommen? Stelle ich ihm dann nicht zwei Mal die 13 € in Rechnung? Haue ich vielleicht noch eine Bearbeitungsgebühr drauf? Ist es vielleicht sogar eine Ersatzvornahme?

4. Nehmen wir an, der Gewerbetreibende wohnt in Frankreich. Darf ich dann zusätzlich zu den deutschen Dokumenten auch noch die entsprechenden französischen Pendants verlangen?



Gepostet am 20.11.2014 um 09:36 von:
Benutzer: Jannes
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