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 Moin   zusammen!

Erzwingungshaft ist ein probates Mittel, zahlungsunwillige 'Kunden' zum Begleichen offener Bußgelder zu animieren. Oder wie es ein Kollege ausdrückte: [I]Zahlen schafft Frieden[/I].

Unser Amtsgericht ist beim Anordnen von E-Haft sehr darauf bedacht, dass vor dem Beantragen der Erzwingungshaft das Beitreiben einer Geldbuße im Wege der Vollstreckung ernsthaft und mit Nachdruck versucht wurde und dies auch von der Vollstreckungsstelle hinreichend dokumentiert wurde.

Auch wenn es dem einen oder anderen gegen den Strich gehen mag, dass unter Umständen kostbare Zeit ins Land geht: Wir sollten uns auch vor Augen halten, dass die Erzwingungshaft auch eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die nicht so 'ganz ohne' ist und unter Umständen einer (land)gerichtlichen Prüfung Stand halten muss.

Von daher ist es - zumindest für mich - durchaus nachvollziehbar, das 'unser' AG die juristische Latte relativ hoch hängt.

Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass das Amtsgericht trotz der hohen Anforderungen bislang sämtlichen E-Haft-Anträgen aus meinem Sachgebiet gefolgt ist.

Grüße aus Nordhessen



Gepostet am 18.11.2014 um 09:58 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
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