Forum-Gewerberecht

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Da ich z.B. Auflagen/Anordnungen ohnehin nur gegenüber dem Gewerbetreibenden verfügen kann, genügt es hier, wenn eine verantwortliche Person vor Ort ist. Diese muss aber weder Stellvertreter nach GastG noch GewO sein.



Gepostet am 14.11.2014 um 13:23 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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