Forum-Gewerberecht
» Erzwingungshaft «
Behörde ist hier ja der/die Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, egal ob er/sie nun Vollzugsbehörde, Vollstreckungsbehörde, Ordnungsbehörde oder sonst wie heißt.
Letztendlich arbeiten wir ja alle in seinem/ihrem Namen, sodass ich mich der Aussage von Ingo Hupens anschließe.
Es kommt auf die verwaltungsinterne Struktur und Aufgabenverteilung an, die jede Behörde für sich selbst regelt.
Gepostet am 14.11.2014 um 09:49 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
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