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Ich denke mal, dass es hauptsächlich darauf ankommt, wie die Zuständigkeiten verwaltungsintern geregelt sind.

Lt. Gesetzestext ist es die Vollstreckungsbehörde, die den Antrag stellt. Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist u.a. ein Musterantrag abgedruckt, wo auch eine Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde den Antrag stellt.

Bei uns wird der Antrag auch mit Schreiben der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde gestellt.

Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass auch das Ordnungsamt solche Anträge stellen kann/darf.

MfG - Ingo



Gepostet am 14.11.2014 um 08:47 von:
Benutzer: Ingo Hupens
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