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Hallo liebes Forum,

ich hoffe auf eure Mithilfe, bzw. Meinungen für folgende Situation:

Ich habe vor einiger Zeit mein Einzelunternehmen abgemeldet. Erst nach der Abmeldung habe ich meinen "Stillen Teilhaber" darüber in Kenntnis gesetzt und Ihm ein Schuldschein über den noch offenen Betrag + Entschädigung ausgestellt. Nun ist es so, dass an gleicher Stelle wo mein Laden war kurzfristig von einer Bekannten ein neues Gewerbe angemeldet wurde mit ähnlichen Dienstleistungssprektrum. Der "Stille Teilhaber" versucht nun von dem "neuen" Gewerbeinhaber seine Beteiligung einzufordern, weil er meint er hat den Laden übernommen. Das ist m.E. nicht rechtmäßig da ich rein überhaupt nichts mit dem Folgeunternehmen zu tun habe und hatte weder habe ich Vermögenswerte Sachwerte oder einen Kundenstamm an Ihn weitergegeben.
Was sagt Ihr dazu?



Gepostet am 12.11.2014 um 20:13 von:
Benutzer: jejoja
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93312#post93312


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