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» Spanische Limited als Konzessionsinhaber «

Hallo zusammen!    

Mit Stellvertreter meinte ich einen gemäß § 9 GastG,
keinen direkt für die SL

Ja, dass ganze riecht nach "Steuerflucht/Vorteil"  Augenzwinkern  

Aber es gab heute einige neue Entwicklungen in der Sache.

1.)
Die spa. Limited hat nur einen GF (Seine Ehefrau war verdutzt, dass sie doch nicht GF ist)

2.)
Dieser zieht (zusammen mit seiner verdutzen Frau) jetzt nächste Woche in unsere schöne Stadt (Meldeanschrift) und lässt über seinen Notar gerade eine Zweigniederlassung seiner SL beim Amtgericht ins Register eintragen. (Frage mich wer dann die Limited in Spaninen leitet....)

3.)
Konzessionantrag wurde von der Zweigniederlassung i.G gestellt. Angeblich soll es eine GmbH werden und keine Limited, aber ich warte erstmal, bis mir die Unterlagen vom Notar/AG voliegen.

Somit kann ich zumindest schonmal einige wenig aussagenden Dokumente aus D anfordern (um eine vorläufige Erlaubnis möglich zu machen).

Schonmal vielen Dank für die Tipps, ich halte das Forum auf dem Laufenden.

Sich verbeugend und dankend in den Staub werfend  Danke    anbeten  
T.B.



Gepostet am 12.11.2014 um 17:53 von:
Benutzer: Bodenberger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93311#post93311


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