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» Spanische Limited als Konzessionsinhaber «

Hallo,

ich nehme an, dass die Limited in England registriert wurde und in Spanien ihren aktuellen Sitz hat, denn in Spanien heißt die juristische Person S.R.L. oder S.L.

Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Auslandshandelskammer in Spanien wenden, welche Dokumente für die Zuverlässigkeitsüberprüfung in Spanien ausgestellt werden können, wie diese heißen und wo diese zu beantragen sind. Dann würde ich die beiden GF auffordern, diese Unterlagen zu besorgen. Zusätzlich würde ich von Amts wegen ein deutsches FZ von beiden GF einholen und eine Anfrage im Vollstreckungsportal machen sowie unter den Insolvenzbekanntmachungen.

Wenn, sich dann nichts Negatives ergibt würde ich die Erlaubnis erteilen. Es ist nun mal leider so, dass bei Personen, die sich im Ausland aufhalten bzw. wohnen nur eine eingeschränkte Zuverlässigkeitsüberprüfung möglich ist.

Link [URL=http://www.ahk.de/ahk-standorte/spanien/]AHK Spanien[/URL]

Eine Stellvertretungserlaubnis kommt meines Erachtens schon in Betracht. Aber dazu sollte erörtert werden, wie die Geschäftsführung vor Ort erfolgt.

Sofern möglich könnte aufgrund des nahenden Eröffnungstermins eine vorläufige Erlaubnis in Betracht kommen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 11.11.2014 um 08:04 von:
Benutzer: HBinder
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