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Einen wunderschönen guten Tag,

ich würde gerne eine zweite-achte Meinung hören  Kopfkratz  

Eine deutsche Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Spanien informiert sich
bei mir über die Möglichkeit, eine Gaststättenerlaubnis für Ihre [B]spanische Limited[/B]
zu erhalten.

Das ganze soll folgendermaßen aussehen

Konzessioninhaber soll die spanische Limited sein.
Diese hat zwei Geschäftsführer (A und B).
Beide sind deutsch und haben Ihren Hauptwohnsitz in Spanien,
wo auch die Limited ihren Hauptsitz hat.

Hier soll eine[B] unselbstständige Zweigstelle[/B] gegründet werden.

Es ist ja rechtlich möglich, dass eine ausl. juristische Person Inhaber der Gaststättenerlaubnis wird.

Es müssten mir nur die ins deutsche beglaubigten übersetzten notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Ich prüfe die Limited, GF A und GF B.

Ich sehe aber zwei Probleme bei der ganzen Sache. Die Firma und beide GF haben ihren Haupt/bzw. Wohnsitz in Spanien. Somit müsste mindestens ein GF seinen Wohnsitz nach D verlegen bzw einen Stellvertreter bestimmen.

Einer der GF wohnt zwar zur Zeit in einer Ferienwohnung vor Ort, hat aber keine Meldeanschrift hier. Darin sehe ich ein Problem.

Zudem habe ich keine großen Erwartungen, dass man auf meine Anfragen an die spanischen Behörden (spanische Polizei, Gewerbebehörde,Stadtkasse ect.), die ich auf deutsch verfasse (Spanischkenntnisse leider nicht vorhanden), antworten wird.

Natürlich spricht nichts dagegen die Erlabnis zu erteilen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Nur erfolgte die Vorsprache recht kurzfristig, da der Wunscheröffnungstermin natürlich Anfang Dezember sein soll.

Vielleicht hatte ja irgendwer einen ähnlichen Fall oder hat eine andere Meinung dazu?

Für die Mühe bedanke ich mich
T.B.



Gepostet am 10.11.2014 um 15:10 von:
Benutzer: Bodenberger
Der Original-Beitrag :
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