Forum-Gewerberecht

» Gebühren für Anzeigebescheinigung, nach § 15 Abs 1. GewO «

Hallo Liebe Forenmitglieder,

da nur die Bescheinigung einer Gewerbemeldung und nicht diese an sich gebührenpflichtig ist, stellt sich mir die Frage, ob ihr eure Bürger frägt ob sie eine haben wollen. Bislang war das bei uns kein Thema und sie wurde ohne den einer Bürger zu fragen ob er diese will oder nicht ausgehändigt und abkassiert.

Wie sieht's bei euch aus?



Gepostet am 04.11.2014 um 12:01 von:
Benutzer: mahoki
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93146#post93146


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