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Hallo, ich betreibe seit 2010 einen kleinen Laden für Heimtierbedarf im Nebengewerbe.

2012 bin ich in ein größeres Haus mit mehr Lagermöglichkeiten gezogen. Leider darf ich dort keinen Handel (Ladengeschäft) betreiben, da sich das Gebäude im Außenbereich befindet. Meinen kleinen Laden betreibe ich weiterhin am alten Standort.

Seit 2013 habe ich zusätzlich einen Online-Shop.

Wie ist es rechtlich? Kann ich in meinem Haus (wie gesagt Außenbereich) einen Online-Shop mit Lagerverkauf (Abholung) betreiben und zusätzlich den Firmensitz am alten Standort haben. Möchte den kleinen Laden nicht aufgeben!

In freudiger Erwartung auf hilfreiche Antworten

Michael



Gepostet am 04.11.2014 um 09:14 von:
Benutzer: Bavaria-Pet
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93138#post93138


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