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Hallo,

da so etwas nicht in unserer "Bibel", der Gewerbeordnung, sondern in anderen Vorschriften geregelt ist, für die Ordnungs- und Gewerberechtler nicht zuständig sind, kann es mit einer Antwort hier schwer werden.

Das Toiletten-Erfordernis kann im Bauordnungsrecht, Hygienerecht oder in der Arbeitsstättenverordnung (hier aber eher nur für Arbeitnehmer) geregelt sein. Dementsprechend an die Bauafsicht, das Gesundheitsamt oder die Behörde für Arbeitsschutz wenden.

Alternativ: Bei der anordnenden Behörde nachfragen, wo genau die Beschaffenheit der Besuchertoilette geregelt ist. Da heute so gut wie alle Vorschriften kostenlos online abrufbar sind, kann man das dann selbst nachlesen.

Beste Grüße
   



Gepostet am 22.10.2014 um 17:08 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92955#post92955


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