Forum-Gewerberecht

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Frage an die Fachwelt:

Folgende Auskunft erhielt ich aus Bremen.

Verpflichtung zur gewerblichen Anmeldung als Sexarbeitende in Bremen.


Es wäre eine Anmeldung als Sexarbeiterin jetzt in Bremen verpflichtend.

Es würde aus einer Email zitiert Ihrer Fachbereichsleitung vom Anfang August 2014. Die Fachbereichsleitung erklärte darin, dass in Zukunft (also in HB ab Anfang August 2014) die gewerblich Meldung als Prostituierte / Sexarbeitende verpflichtend sei.

Als Grund für diese Änderung wurde ein entsprechender Beschluss des Bund- un Länderausschusses Gewerberecht genannt.

Ist dies bekannt ???
Und ist das bundesweit gültig?



Gepostet am 16.10.2014 um 20:19 von:
Benutzer: Ellinore
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92838#post92838


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