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Hallo zusammen,

wir handhaben es in Form einer einfachen Auskunft an den Betroffenen. Bisher gab es keine negativen Rückmeldungen, dass es nicht ausreichend wäre.

Allerdings geben wir die Auskunft kostenlos raus, da wir es als "Einsichtnahme" über die eigenen Daten sehen. Und darauf hat Jeder einen Rechtsanspruch.
Es handelt sich ja um keine fremde Person, welche die Daten als klassische Auskunft abfordert, um evtl. Ansprüche geltend zu machen.

Viele Grüße ins Forenland!



Gepostet am 16.10.2014 um 10:36 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92831#post92831


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