Forum-Gewerberecht

» VG Stade vom 13.10.2014 - zu Livewetten «

Hallo Erwin,

wer so öffentlich wie Du testiert was schlau oder nicht schlau ist, sollte doch in der Lage sein, seine eigenen Thesen zu begründen.

Dies kannst Du aber NIE. - Nun beim Finanztransfergeschäft hattest Du es tatsächlich mal versucht, aber hattest dann eindrucksvoll gezeigt, dass Du das Gesetz gar nicht kanntest, geschweige denn die Rechtsprechung dazu.-


Du hattest zu meiner Frage

"im Rahmen der Nachschau gem. §29 GewO wöchentlich zur Einsicht in die Betriebsunterlagen, ob der Betrieb denn tatsächlich ordnungsgemäß geführt wird?"


öffentlich geschrieben:

"Das passt wieder mal gar nicht, klingt aber schlau."



Warum der §29 GewO nicht passt, warst Du aber nicht in der Lage zu begründen!


Jetzt verweist Du mal wieder an zuständige Behörden, an die man sich wenden sollte und versuchst wie üblich mich persönlich anzugreifen.
Mich persönlich stört es nicht, wenn jmd. wie Du, der noch nicht einmal den Mumm hat die Stadt anzugeben aus der er kommt, sich so öffentlich äußert.


Was scherts die deutsche Eiche, wenn sich der Erwin dran reibt.


Hallo zusammen,

in NRW sind gem. §20 Abs. 3 GlüStV AG NRW die örtlichen Ordnungsbehörden für die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und der Werbung hierfür zuständig.


Dieses Forum ist dafür da, dass hier die zuständigen Behörden mit einander in der Sache diskutieren, verschiedene Thesen darlegen, auf Rechtsprechung aufmerksam machen usw.



Wer gem. §29 GewO die zuständige Behörde ist, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.




VG
Meike



Gepostet am 16.10.2014 um 05:48 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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