Forum-Gewerberecht

» VG Stade vom 13.10.2014 - zu Livewetten «

Hallo Forum und Interessierte,

es handelt sich wie man sehen kann um ein B-Verfahren, somit um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz.

Normalerweise hat Widerspruch oder Klage gegen eine Verfügung der Behörde aufschiebende Wirkung, in diesem Bereich wurde kraft Glücksspielgesetzes vermutlich der sofortige Vollzug (Beendigung der Tätigkeit) angeordnet. Durch den Beschluss wird die aufschiebende Wirkung also nicht hergestellt.

Aber das Hauptsacheverfahren wird sich wohl noch etwas hinziehen. Jahre? Und dann kann ja gegen den Beschluss noch vor dem OVG vorgegangen werden. Warum sollte die Kommune (die in Niedersachsen dafür nicht zuständig ist) jetzt

"im Rahmen der Nachschau gem. §29 GewO wöchentlich zur Einsicht in die Betriebsunterlagen, ob der Betrieb denn tatsächlich ordnungsgemäß geführt wird?"

gehen? Das passt wieder mal gar nicht, klingt aber schlau.
Erwin32



Gepostet am 14.10.2014 um 21:03 von:
Benutzer: Erwin32
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