Forum-Gewerberecht

» Goldverkauf durch Parteien - Gewerbeüberwachung «

Hallo zusammen,

dass die AfD aktuell versucht finanzielle Mittel zu generieren, musste auch unser Stadtrat erleben. Aber der Antrag scheiterte.

Heute ist in der RP nachlesbar, dass die AfD in 72 Stunden onlineshop-Aktivität 210.000,-€ Umsatz durch Goldverkauf gemacht hätte.


Eine eigene Gesellschaft wurde offenbar nicht gegründet für den Edelmetallhandel, denn verantwortlich zeichnet

[URL]https://www.afd-gold.de/agb-goldshop[/URL]
"...Vertragspartner ist die Alternative für Deutschland (AfD), Schillstr. 9, 10785 Berlin..."


ABER, wer ist dort haftend?

Ist das nun der Bundesvorstand selbst oder ist das die Gesamtpartei, somit runtergebrochen auf die Kommunen?


Auf der Bundesfachtagung in Wetzlar hatten wir alle nicht nur die Ausführungen zum §29 Gewo - Nachschau bei u.a. überwachungsbedürftigen Gewerben- besprochen, sondern insbesondere auch die Problematiken mit dem Internet.


Welche Ordnungsbehörde überwacht nun die AfD und ihren Internethandel mit Gold?



VG
Meike



Gepostet am 11.10.2014 um 06:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92734#post92734


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