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» Grenzen des Verwalten eigenen Vermögens «

Guten Morgen,

das Einzige was ich gefunden habe, steht in den Einkommensteuerrichtlinien R 15.7 - Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung-.


"Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden oder der Umfang der Tätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert."

Allerdings bezieht sich dieser Zusatz auf den Absatz 3 (Vermietung beweglicher Gegenstände).
Da stellt sich für mich jetzt allerdings auch die Frage, ob man diesen Zusatz analog auf den so genannten "Rahmen einer Vermögensverwatung" anwenden kann...


   



Gepostet am 10.10.2014 um 09:28 von:
Benutzer: Eddy
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