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Vielen lieben Dank für eure ausführlichen Antworten [OBERLEHRER]

Wir sind mittlerweile zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich im vorliegenden Fall doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, da die Anzeigenden Ingenieure sind und die Unfallursachenrekonstruktion den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet.

Liebe Grüße



Gepostet am 09.10.2014 um 15:39 von:
Benutzer: Simone R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92702#post92702


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