Forum-Gewerberecht

» Minderjährige «

meines Erachtens alles richtig, allerdings weisen wir im Vorfeld bereits die Minderjährigen auf die Zustimmungspflicht durch das Vormundschaftsgericht hin (siehe § 112 BGB).
Das Thema wurde bereits an anderer Stelle angesprochen:  Lesen   [url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=479&hilight=minde
r%2A]Gewerbeabmeldung[/url]
Hoffe, das hilft weiter (m.E. ist das Gericht jetzt an der Reihe!    )



Gepostet am 02.11.2006 um 14:13 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9267#post9267


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