Forum-Gewerberecht
» Minderjährige «
meines Erachtens alles richtig, allerdings weisen wir im Vorfeld bereits die Minderjährigen auf die Zustimmungspflicht durch das Vormundschaftsgericht hin (siehe § 112 BGB).
Das Thema wurde bereits an anderer Stelle angesprochen:
[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=479&hilight=minde
r%2A]Gewerbeabmeldung[/url]
Hoffe, das hilft weiter (m.E. ist das Gericht jetzt an der Reihe!
)
Gepostet am 02.11.2006 um 14:13 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9267#post9267
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