Forum-Gewerberecht

» Prostitution «

 Moin  
Ich kann Meike nur beipflichten.

Straftaten im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Prostitution werden so gut wie nie angezeigt. Sie müssen vielmehr von der Polizei selbst recherchiert und ermittelt werden.

Das heißt auf gut Deutsch:
Je weniger Kontrollen, desto weniger Straftaten gelangen in irgendeine Statistik. Sinkende Verurteilungszahlen usw. lassen also überhaupt nicht auf ein zurückgehendes Problem schließen.

Außerdem: Die Opfer befinden sich - gelinde gesagt - in einem Abhängigkeitverhältnis und haben z. T. Angst, auszusagen auch das ein Riesenproblem der Strafverfolger.

Im übrigen gibt es ja auch Verbände auf der andere Seite. Vereine, die sich um die getäuschten, verprügelten und missbrauchten Frauen kümmern und die vertreten eine völlig andere Sicht.

Was mir aufgefallen ist: Die Vorstellungen bestimmter Vereine könnten so deckungsgleich mit denen der übelsten Zuhälter sein und ich weiß nicht, ob man sich dem anschließen muss. Wenn ich die Papiere von Dona Carmen richtig verstanden habe fordert man dort die Abschaffung aller Strafrechts-Paragraphen rund um die Zuhälterei und Prostitution, obwohl die meines Wissens vor Jahren sowieso schon Mal gelockert wurden.

Da Frage ich mich schon: Was soll das? Und: Die EU verlangt in der Richtlinie sogar z.T. die Verschärfung des Strafrechts, um gegen Menschenhandel besser vorgehen zu können. Damit wären die entsprechenden gegenteiligen Forderungen nicht vereinbar.

Es gibt einige Punkte, in denen ich aber Verständnis habe. Man muss dem Diskretionsbedürfnis der Frauen, die freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen, bei der Anmeldepflicht Rechnung tragen. Auch dass der Ausweis Freiern gezeigt werden muss, halte ich da für problematisch.



Gepostet am 08.10.2014 um 09:14 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92653#post92653


Beitrags-Print by Breuer76