Forum-Gewerberecht

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Erwartet aber nicht mehr als die folgende Antwort:
[quote] Die PTB prüft die Geräte im Rahmen des Bauartzulassungsverfahrens nach den in der Spielverordnung vorgegebenen gesetzlichen Kriterien.[B] Die Prüfkriterien leiten sich ausschließlich aus den gesetzlichen Vorgaben ab.[/B] Die Bauartprüfung ist keine vollständige Qualitätskontrolle der Spielgeräte. [/quote]

Oder aber:
[quote] Im Übrigen ist die PTB nicht befugt, Informationen über technische Eigenschaften, Fehler, Nachbesserungen etc., die für die Zulassungsprüfungen benötigt werden, an Dritte weiterzureichen.. Solche Informationen unterliegen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen[/quote]

Ich habe ebenso mal gedacht, dass die ptb auch dazu da ist, die Spieler vor Betrug zu schützen!

Was tatsächlich Sache ist, hat mich zwar schon umgehauen - macht im Gesamtbild aber durchaus Sinn. Denn heute weiß ich, dass wenn z.B. 2008 ein Fehler bei einem Spiel bekannt geworden wäre und sich ein ähnliches Spiel einige Jahre erneut wieder im Zulassungsverfahren befunden hätte, das Spiel TROTZ eines identischen Fehlers wieder eine Zulassung bekommen hätte. Weil die Systemfehler alleine in der Verantwortung der Hersteller liegen!!!

Und was ich überhaupt auch super finde, ist das der Kommentar
[quote]bitte nicht spekulieren[/quote]
auf meine Ausführungen hin erfolgt. Ausführungen, die nachgewiesener Weise falsch (Walzenwechsel) oder höchst fragwürdig sind(Günter, mit Verweis auf Automatencasinospiel), wie die die vor meinem Kommentar erfolgten, sind zwar die größeren Spekulationen. Aber die dürfen ruhig unkommentiert ihr Dasein in diesem Forum fristen. Sowas hab ich wirklich gern....



Gepostet am 04.10.2014 um 15:24 von:
Benutzer: BrainTopping
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92574#post92574


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