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» Problematik BewachV "Skandale" vermeiden «

Hallo LKKS,
Hallo zusammen,

die Umsetzung kann nur in den Grenzen erfolgen, die der Gesetzgeber vorgegeben hat.


Selbst der beste Mitarbeiter der Umsetzungsbehörde, egal ob in der Kommune oder auf Landkreisebene stößt bei der BewachV an die Grenze, wenn wie ega vollkommen richtig schreibt, die Bewacher gar nicht gemeldet werden.


Es gibt oft diesen "Zufall", der immer etwas mit Gewalt zu tun hat, bei dem die Behörden dann erfahren, dass es Unternehmen gibt, welche zwar viele Bewacher beschäftigen, aber von diesen gar keine gemeldet hatten und es somit keine Zuverlässigkeitsprüfungen gab.


Erst in dem Moment,

wenn es die Pflicht zur jährlichen Zuverlässigkeitsprüfung gibt

einhergehend mit einheitliche Dienstausweise und der Mitführpflicht,

welche auch Polizeibehörden die Ermächtigung der Prüfung vor Ort gibt

und der Möglichkeit des Ausschlusses von der Bewachungstätigkeit vor Ort, wenn Ordnungsbehörde oder Polizei Bewacher ohne aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung oder ohne entsprechenden Dienstausweis feststellen,

erst dann ist das Risiko von unzuverlässigen Bewachern auf das Minimum reduziert.



VG
Meike



Gepostet am 01.10.2014 um 04:58 von:
Benutzer: Meike
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