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Dem stimme ich zu, aber das allein reicht wohl nicht aus. Es gibt durchaus Dinge, die im Gesetz unzureichend geregelt sind. Und hinzu kommt nach meiner persönlichen Erfahrung, dass für die zuständigen Behörden (in Sachsen die Landkreise und Kreisfreien Städte) oft etwas mehr Rückhalt seitens ihrer Fachaufsichtsbehörden hilfreich wäre.



Gepostet am 30.09.2014 um 07:49 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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