Forum-Gewerberecht

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M.E. ist (und das sage ich ohne jemandem zu nahe treten zu wollen) nicht die Bewachungsverordnung oder die Gewerbeordnung das Problem, sondern die Umsetzungsregelungen auf Länderebene.
Ich halte die Überwachung des Bewachungsgewerbes für eine mindestens ebenso sensible Aufgabe wie die einer Waffenbehörde, ergo sollte auch hier die gleiche Vollzugsebene zuständig sein. Vollzug des Bewachugsgewerberechts also in die Hände von Kreisordnungsbehörden und (in Hessen sind das Sonderstatusstädte ab 50.000 Einwohner) größere Kommunen.



Gepostet am 30.09.2014 um 07:15 von:
Benutzer: LKKS
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