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Moin,

Ich bin hier weiterhin kritisch und halte dieses Verfahren für aufwendig, unzulässig und nutzlos.

Weiterhin wird von verdächtigen Gewerbeanmeldungen ausgegangen, diese jedoch bisher noch immer nicht definiert.

Welche Tatbestände der "Scheinsebsständigkeit" hier zu Grunde gelegt werden ist auch eigentlich völlig egal, weil Scheinselbständigkeit erst und NUR im Nachhinein festgestellt werden könnte.

Welche Schwarzarbeitstatbestände hier gemeint sind, ist ebenfalls völlig unklar.

Innerhalb von 10 Tagen ist ebenfalls eine völlig unsinnige hektische Pflicht für Gewerbebehörden, weil der Zoll Scheinselbständigkeit nicht spontan, sondern nur aufs Jahr betrachtet erkennen kann.

Und: Heutzutage werden mehr und mehr Gesetze mit einem Gespenst begründet. Die "Einwanderung in die Sozialsysteme" durch Rümänen wurde in Bayer ebenfalls dramatisch publiziert und es handelte sich in Bayern im betreffenden Jahr um 18 Fälle.

Welche Zahlen liegen denn dieser Gesetzesinitiative vor?

Mit sehr kritischen Blick
Jonas Kuckuk



Gepostet am 22.09.2014 um 10:59 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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