Forum-Gewerberecht
» Gewerbe anmelden, nur welcher Bereich? «
Die Frage berührt die Handwerksordnung. Von daher empfehle ich eine Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Mit denen sollten Sie klären,
- ob eine handwerksrechtlich relevante Tätigkeit (Eintragungspflicht in die Handwerksrolle) vorliegt und
- ob ggf. eine Ausnahmezulassung erteilt werden kann.
Was die Ausnahmezulassung anbetrifft, kommt die höchstens in Betracht, wenn sie nicht die ganze Bandbreite der Kfz-Technikerhandwerks ausüben wollen, sondern sich tatsächlich auf die Sache mit dem Auspuff konzentrieren.
Im Übrigen kann zur Erfolgsaussicht eines solchen Antrages nichts gesagt werden.
Gepostet am 18.09.2014 um 08:23 von:
Benutzer: Civil Servant
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