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Hallo,

angeblich wird die Abmeldebestätigung benötigt, um eine Versicherung abmelden bzw. kündigen zu können. Das muss wohl schon 1 Jahr im voraus erfolgen. Nachweise darüber wurden allerdings nicht vorgelegt.

MfG - Ingo H.



Gepostet am 02.09.2014 um 14:09 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92007#post92007


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