Forum-Gewerberecht

» Auszahlungsbemse schädlich für die Spieler «

..... und dann hat man noch von Spielern gehört,
dass der Spielhallenbetreiber/Wirt sich weigerte einen hohen Gewinn auszuzahlen,
weil der zu schnell gewonnen wurde und nun eine Manipulation vermutet wurde.

[URL]http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D
=14021[/URL]

..................In diesem Fall verklagte ein Spielgast einen Gaststättenbetreiber auf die Auszahlung eines Gewinnes von 7 000 Euro, den der Spieler „innerhalb von kurzer Zeit“ an einem Geldspielgerät in dieser Gaststätte gewonnen haben will. Der beklagte Wirt lehnte eine Auszahlung ab. Das Gerät sei seiner Meinung nach manipuliert gewesen, da es mehr als die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen 500 Euro pro Stunde auszahlte.

Das Gericht lehnte den klägerischen Anspruch ab. Nach Ansicht des Gerichts sei das Geldspielgerät außerhalb seiner behördlichen Zulassung betrieben worden, da es mehr als 500 Euro pro Stunde ausgeschüttet habe. Daher liege ein staatlich nicht genehmigtes Glücksspiel vor.

Kein Auszahlungsanspruch, kein Schadenersatzanspruch
...............................



Immer wieder schade, dass der §33 e GewO im Zulassungsverfahren bei der PTB und beim BKA soooooo unterschiedlich ausgelegt wird.

Dies wusste das OLG Brandenburg aber bei dem o.a. Urteil nicht.



Gepostet am 01.09.2014 um 05:14 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91971#post91971


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