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» KFZ-Sachverständiger - Gewerbe oder freier Beruf? «

Hallo,

Die Kommentierung von Friauf ist m. E. völlig zutreffend. Danach übt ein Sachverständiger für Kfz- Schäden ein anzeigepflichtiges Gewerbe aus.

So sieht es auch das VG Berlin:
„…Für den Kfz-Sachverständigen besteht nach wie vor [B]kein geschütztes Berufsbild [/B].... Dies hat zur Folge, dass die Führung der Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ nicht voraussetzt, dass zuvor Fachwissen und Unabhängigkeit nachgewiesen werden müssen ....
[B]Es lässt sich auch nicht feststellen, dass von Personen, die die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ führen, allgemein ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss erwartet wird.[/B] Zwar darf man mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Februar 1997 – I ZR 234.94 -, Rn. 18, juris) annehmen, dass nicht unerhebliche Teile des Verkehrs erwarten, dass derjenige, der als Sachverständiger auftritt, sich die erforderliche Sachkunde nicht autodidaktisch angeeignet, sondern auf nachprüfbare Weise erworben hat, nämlich durch eine mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung, wobei, soweit es um den Sachverständigen für Kfz-Schäden geht, ein Abschluss erwartet wird, der zur verantwortlichen Leitung einer Kfz-Reparaturwerkstatt befähigt, also in der Regel die Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Abschluss, wie insbesondere die Prüfung als Diplom-Ingenieur. Von demjenigen, der als Sachverständiger für Kfz-Bewertung auftritt, wird danach erwartet, dass er zumindest über berufliche Erfahrung im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen verfüge. [B]Ein Erfordernis höherer Bildung für die Erstellung von Schadensgutachten usw. lässt sich dem indes nicht entnehmen, weil insbesondere erkennbar ist, dass eine Meisterprüfung ausreicht. [/B]…“ (VG Berlin, Urt. v. 13.09.2013, Az.: 4 K 48.12).“



Gepostet am 27.08.2014 um 14:25 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91907#post91907


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