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Hallo zusammen,
ok, super.. Das hilft mir schon mal einiges weiter.

Nochmal zur Selbstständigkeit: die selbständige Tätigkeit scheitert also schon daran, dass er immer für ein und den gleichen Auftraggeber arbeitet? Nachvollziehbar ist es, weil es dann meinem Gefühl nach eher ein Angestelltenverhältnis wäre... Aber wo genau wäre das nachzulesen?

Beste Grüße, Boris Schmaldienst



Gepostet am 27.08.2014 um 12:18 von:
Benutzer: 27711 OHZ
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91902#post91902


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