Forum-Gewerberecht
» Jäger = Gewerbe? «
Die Jagd an sich fällt flach, kein Gewerbe. Zutreffend ist auch die Infragestellung, ob hier überhaupt Selbständigkeit gegeben ist, wenn er lediglich für einen Waldbesitzer tätig wird. Hinsichtlich der Bewirtschaftung könnte man ggf. etwas über den "Holzhandel" erreichen, das wäre es aber auch schon.
Tendenziell keine Gewerbemeldung möglich.
Grüße aus dem Mittelhessischen
Gepostet am 27.08.2014 um 10:11 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91899#post91899
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