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Guten Morgen,

das Gewerbe "Hochsitze erstellen" könnte ich mir nur vorstellen, wenn er regelmäßig Hochsitze im Auftrag für andere Jäger erstellt und dafür bezahlt wird. Sofern er die Hochsitze - wie ich es in den ersten Beitrag hinein interpretiere - lediglich für die eigene Jagdausübung erstellt, handelt es sich m.E. nicht um eine gewerbliche Tätigkeit..

Viele Grüße, Engelchen



Gepostet am 27.08.2014 um 07:51 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91895#post91895


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