Forum-Gewerberecht

» Jäger = Gewerbe? «

   

Wenn man sich mal die Einleitung im Kommentar Landmann/Rohmer zur Gewerbeordnung anschaut, dann steht da zum Thema Urproduktion folgendes:

[I]Als Urproduktion und somit nicht als Gewerbeausübung sind nach herrschender Auffassung alle Tätigkeiten anzusehen, die auf Gewinnung sog. roher Naturprodukte gerichtet sind. Hierzu zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Garten- und Weinbau, das Sammeln von wilden Früchten, die Viehzucht, das Jagd- und Fischereiwesen und der Bergbau[/I]

Da das Jagdwesen also zur Urproduktion gehört, fällt es nicht unter die Gewerbeordnung und der Jäger kann daher kein Gewerbe anmelden. Es sei denn, er würde Tätigkeiten ausüben, die nicht unter das Jadgwesen fallen bzw. nicht den typischen Tätigkeiten eines Jägers entsprechen.

Grüße

SteBa



Gepostet am 26.08.2014 um 16:24 von:
Benutzer: SteBa
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