Forum-Gewerberecht

» Jäger = Gewerbe? «

Liebe Forenmitglieder,

mich beschäftigt grade ein Fall, wo ich mir bezüglich der Vorgehensweise nicht sicher bin. Bei mir möchte jemand ein Gewerbe als Jäger anmelden. Als Tätigkeit gibt er an für eine private Person die ein größeres Waldgebiet besitzt tätig zu sein, in dem er z. B. den Wald bewirtschaftet, Hochsitze baut und eben auch Wild jagd.

Meine Frage ist jetzt: ist Jäger überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit? Mir fällt ehrlich gesagt nichts so richtig ein was dagegen sprechen würde.. Außer vielleicht meine eigene Vorstellung, dass ein Jäger eher eine private Tätigkeit als Hobby ist und alles andere die Tätigkeit Förster wäre. Oder gibt es gar keinen strikt definierten Unterschied zwischen Jäger und Förster?

Und wenn die Gewerbeanzeige erstattet werden kann: müssen irgendwelche Erlaubnisse erbracht werden, wie z. B. die erfolgreiche Ablegung einer Jägerprüfung o. ä.?

Hat jemand schon mal ähnlich gelagerte Fälle gehabt?


Beste Grüße aus Osterholz-Scharmbeck, Boris Schmaldienst



Gepostet am 26.08.2014 um 15:55 von:
Benutzer: 27711 OHZ
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