Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung, Zwangsgeld, Uneinbringlichkeit, Antrag auf Zwangshaft?? «

    Miteinander,

jetzt will ich doch Euch wenigstens noch Mitteilen, dass das VG Stuttgart dem Antrag auf 2 Tage Zwangshaft wegen Nicht-Abmeldung des Gewerbes tatsächlich statt gegeben hat! Und oh wunder nachdem der Haftbefehl auf meinem Tisch lag schaffte es betroffene Person doch sein Gewerbe abzumelden...war zwar ein wenig Aufwand aber mal was anders hier auf unserer kleinen Gemeinde. Und dient auch der Abschreckung künftiger "Beratungsresistenter"...

so long Krümelmonster



Gepostet am 20.08.2014 um 11:07 von:
Benutzer: Krümelmonster
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