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Dürfen Spielhallen rund um die Uhr geöffnet bleiben oder müssen sie Zwangspausen einlegen? Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Antwort eindeutig: Ja, Pause von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens. Aber so einfach ist die Rechtslage nicht.

Zwischen der Betreibergesellschaft des Casinos am Autohof und der Stadt Bünde dauert ein Rechtsstreit an, der sowohl das Verwaltungsgericht Minden als auch das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt. Als das Casino im März 2007 eröffnet wurde, war lediglich eine nächtliche Pause von einer Stunde Pflicht. Ausnahmegenehmigungen davon konnten die jeweiligen Ordnungsbehörden jedoch erteilen. Und das tat die Stadt Bünde. Seitdem ist das Casino 24 Stunden am Tag geöffnet. Das sollte sich auch nicht ändern, als im Dezember 2012 das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag NRW novelliert wurde. Das schreibt nun eine Pause von fünf Stunden für Spielhallen und Casinos vor. Mit Blick auf die vor Jahren erteilte Ausnahmegenehmigung ordnete die Stadt erst einmal keine Zwangspause an. Bereichsleiterin Henriette Koch verwies im Gespräch mit dieser Zeitung auf den rechtlich sehr hoch anzusetzenden Vertrauensschutz, den Bürger in solchen Fällen genießen. Der Betreiber habe schließlich beträchtlich investiert – im festen Vertrauen auf den Fortbestand der Ausnahmegenehmigung.

Ein Branchenkonkurrent aus dem Kreis Minden-Lübbecke aber wollte dies nicht hinnehmen. Er forderte die Stadtverwaltung auf, dem Gesetz Geltung zu verschaffen, die Genehmigung zu widerrufen. Das aber sei ohne umfassende rechtliche Prüfung nicht möglich, sagte Henriette König. Als die Verwaltung seiner Forderung nicht nachkam, schaltet der Mann aus dem Mühlenkreis den Kreis Herford als Aufsichtsbehörde ein.

Dem bereitete das juristische Problem aber ebenfalls Kopfzerbrechen. Der Kreis wandte sich schließlich ans Regierungspräsidium Detmold. Und das schaltete die Landesregierung ein. Düsseldorf entschied schließlich gegen die Betreibergesellschaft des Casinos. Im März 2013 dann wies der Kreis die Stadt an, die Ausnahmegenehmigung zu widerrufen. Die ordnete die sofortige Vollziehung an.

Das Casino wehrte sich, es hatte stets argumentiert, dass eine nächtliche Schließung existenzbedrohend für das Unternehmen sei. Vor dem Verwaltungsgericht Minden legte die Gesellschaft Widerspruch gegen die sofortige Vollziehung ein. Das Gericht gab jedoch der Stadt Recht.

Das Unternehmen zog darauf hin vor das Oberverwaltungsgericht Münster, dessen Beschluss erwarten Henriette König und Bürgermeister Wolfgang Koch in wenigen Tagen. Sie erwarten, dass das OVG der Auffassung des Mindener Richters folgt und den Widerspruch gegen die sofortige Vollziehung abweist. »Dann würden wir die nächtliche Pause sofort anordnen«, sagte Koch.

Damit aber wäre der Rechtsstreit noch immer nicht ausgestanden. Denn bislang ging es nur um die sofortige Anordnung. Die Frage, ob die Zwangspause überhaupt angeordnet werden darf, wird aller Voraussicht nach Gegenstand eines weiteren Verfahrens sein. Wieder vor dem Verwaltungsgericht Minden – als erste Instanz.

Die bisherigen Auseinandersetzungen hatten auch einen strafrechtlichen Aspekt. Der Mann aus dem Kreis Minden-Lübbecke, der die Angelegenheit ins Rollen gebracht hatte, erhob vor dem Kreis Herford eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Wolfgang Koch. Die wurde abgewiesen. Der Antragsteller hatte in dem Schreiben aber behauptet, ihm sei »zur Kenntnis gekommen«, dass es zwischen dem Betreiber des Casinos und dem Bürgermeister zu » finanziellen Quertransfers« gekommen sei, die den Verdacht »korrupten Handelns« nahelegten. Das wollte Koch nicht auf sich sitzen lassen. Er stellte sofort Strafanzeige: »Ich lasse mir viel gefallen. Aber das kann man mit mir nicht machen.«

Der Beschuldigte bekam schließlich wegen der ehrverletzenden Äußerungen einen Strafbefehl. Den akzeptierte er aber nicht und zog vor das Amtsgericht Rahden. Da er auch in der mündlichen Verhandlung den Beweis für seine Behauptungen schuldig blieb, verurteilte ihn der Amtsrichter zu einer Geldstrafe.

[URL]http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Buende/1692438
-Rechtsstreit-zwischen-der-Stadt-und-dem-Casino-am-Autohof-Gluecksspiel-run
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Gepostet am 20.08.2014 um 07:34 von:
Benutzer: räubertochter
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