Forum-Gewerberecht

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@Frau Thien
Das sehe ich genauso.

Außerdem muß man die Tätigkeit als solche losgelöst von der anderen Tätigkeit sehen.
10 % in Relation zur anderen Tätigkeit können ja riesige Unterschiede ausmachen.
Wenn die Dame in ihrer freiberuflichen Tätigkeit nur 10 Aufträge erhält, wäre es nur 1 Auftrag fürs Fotostudio.
Wenn sie aber 100 Aufträge erhält, wären es bereits 10 im Fotostudio.usw.

Das geringere Ausmaß wird ja durch das Kreuzchen bei Nebenerwerb bereits dargestellt.
Da sie die Tätigkeit aber definitiv zur Finanzierung ihrer Kunst ausüben will, liegt die gewerbliche Tätigkeit auf jeden Fall vor.
Es liegt in ihrer Absicht, Gewinn zu erzielen und nur darauf kommt es an.

@portawestfalica
Keine Bange wegen der Steuerberater. Die rufen hier auch oft genug an und zitieren irgendwelche Regelungen. Wenn sie dann die Fundstelle benennen sollen, kommt immer raus, dass es sich um steuerrechtliche Regelungen handelt und nicht um gewerberechtliche.
Wenn sie also einen Steuerberater erwischen sollten, der sich im Gewerberecht auskennt - Hut ab, das wäre mal was Neues.    
Genausowenig kenne ich mich im Steuerrecht aus, brauche ich für meine Tätigkeit ja auch nicht.

Also keine Bange, zur Anmeldung auffordern und den Fall durchziehen.

Freundliche Grüße aus Euskirchen



Gepostet am 27.10.2006 um 11:10 von:
Benutzer: Bresgen
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