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Hi,

es gibt diese sog. Bagatellfälle auch (vgl. Landmann/Rohmer, Einl 48 ff.), doch ein solcher liegt hier m.E. nicht vor, weil die Tätigkeit der Fotografin unmittelbar auf Erwerb i.S. eines wirtschaftlichen Vorteils gerichtet ist.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 27.10.2006 um 11:00 von:
Benutzer: Antonia Thien
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